Sie können Ihre private Krankenzusatzversicherung kündigen, wenn die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist – diese beträgt je nach Gesellschaft zwischen einem und drei Jahren. Die Kündigungsfrist liegt dabei in der Regel bei drei Monaten. Das Versicherungsjahr endet unterschiedlich – zum 31. Dezember oder zum 1. des Monats, an dem Sie Ihren Vertrag ursprünglich aufgenommen haben.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Krankenzusatzversicherung.