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Wichtige Begriffe mit dem Buchstaben S im Finanzlexikon.

  • Schlussratenfinanzierung (Ballonfinanzierung)

    Eine Schlussratenfinanzierung, auch bekannt als Ballonfinanzierung, ist eine spezielle Art der Kreditfinanzierung, die häufig beim Kauf von Autos oder anderen teuren Gütern verwendet wird. Bei einer Schlussratenfinanzierung zahlt der Kreditnehmer während der Laufzeit des Kredits niedrige monatliche Raten, jedoch ist am Ende der Laufzeit eine größere Einmalzahlung, die sogenannte Schlussrate oder Ballonzahlung, fällig. Mehr dazu finden Sie auf unsrer Ratgeberseite Ballonfinanzierung.

  • SCHUFA

    SCHUFA ist die Kurzform von: "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen. Die Schufa bekommt zu diesem Zweck von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Die Schufa stellt die bei ihr vorhandenen Informationen unter Beachtung der strikten Vorschriften des Datenschutzes den Banken auf Anfrage zur Verfügung. Erfahren Sie mehr zur Schufa in unserem Ratgeberartikel.

      

  • Schuldzinsen

    Schuldzinsen sind Kosten, die für ein Darlehen wie bei einer Immobilienfinanzierung anfallen. Wenn sich eine Person von einer Bank Geld leiht, zahlt sie neben dem geliehenen Kapital auch einen Prozentsatz des Gesamtdarlehens als monatliche Gebühr an die Bank. Der Begriff „Schuldzinsen“ wird in der Praxis auch als Synonym für „Sollzinsen“ verwendet. Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel: Schuldzinsen.

  • Sicherheiten

    Sicherheiten sind Vermögenswerte oder Garantien, die ein Kreditnehmer einem Kreditgeber zur Absicherung eines Kredits oder Darlehens bietet. Sie dienen dazu, das Ausfallrisiko für den Kreditgeber zu verringern und die Rückzahlung des Kredits zu gewährleisten. Im Falle eines Kreditausfalls hat der Kreditgeber das Recht, auf die Sicherheiten zuzugreifen, um den ausstehenden Kreditbetrag zurückzuerhalten.

    Hier sind einige gängige Arten von Sicherheiten bei Finanzierungen:

    Grundpfandrechte: Grundpfandrechte, wie Hypotheken oder Grundschulden, sind Sicherheiten, die durch ein Grundstück oder eine Immobilie gesichert sind. Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Kreditgeber das Grundpfandrecht nutzen, um das Grundstück zu verkaufen und den ausstehenden Kreditbetrag zurückzuerhalten.

    Sachwerte: Neben Immobilien und Grundstücken können auch andere Sachwerte, wie Wertpapiere oder Anlagen als Sicherheiten dienen. Diese Vermögenswerte können vom Kreditgeber eingezogen und verkauft werden, um den ausstehenden Kreditbetrag zu decken, falls der Kreditnehmer in Verzug gerät.

    Bürgschaften: Eine Bürgschaft ist eine Vereinbarung, bei der eine dritte Partei, der Bürge, zusichert, die Verpflichtungen des Kreditnehmers zu erfüllen, falls dieser zahlungsunfähig wird. Bürgschaften können von Einzelpersonen, Unternehmen oder staatlichen Stellen übernommen werden.

    Die Art und Höhe der Sicherheiten hängt oft von der Höhe des Kredits, der Bonität des Kreditnehmers und den Richtlinien des Kreditgebers ab. Der Kreditnehmer trägt das Risiko, seine Sicherheiten zu verlieren, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Mehr zum thema Sicherheiten finden Sie auch in unserem Ratgeberartikel "Dingliche Sicherung".

  • Sollzinssatz

    Der Sollzinssatz, auch bekannt als Nominalzins, ist der Zinssatz, den ein Kreditnehmer einem Kreditgeber für die Nutzung von geliehenem Kapital zahlt. Es handelt sich um den angegebenen Zinssatz in einem Kreditvertrag, der auf den ausstehenden Kreditbetrag berechnet wird. Der Sollzinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit des Kredits in der Regel konstant. Er stellt nur die reine Zinsbelastung dar ohne keine anderen Gebühren oder Kosten zu berücksichtigen (beispielsweise Bearbeitungsgebühren).

    Mehr zum Sollzinssatz erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel Sollzins.

  • Sondereigentum

    Der Begriff Sondereigentum beschreibt in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen oder einem Straßenabschnitt mit Reihenhäusern die Gebäudebereiche, die ausschließlich der jeweilige Eigentümer nutzen kann. Damit grenzt sich das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum ab, welches in den meisten Fällen alle Eigentümer nutzen dürfen. Typische Bestandteile des Sondereigentums sind die Räume in der Eigentumswohnung, ein zughöriger Kellerraum oder auch der in sich abgeschlossene Stellplatz für die Garagen. Mehr zum Thema erfahrem Sie auf unserer Artikelseite: Sondereigentum.

  • Sondertilgungsrecht

    Bei dem Sondertilgungsrecht handelt es sich um ein im Darlehensvertrag zu vereinbarendes Recht des Darlehensnehmer, unabhängig von der laufenden Tilgung, auf das Darlehen Rückzahlungen zu leisten. Sondertilgungsrechte stellen jederzeit ein einseitiges Optionsrecht (Wahlrecht) des Darlehensnehmer auf außerordentliche Tilgung des Darlehens besser gesagt eines Teilbetrages dar.

    Fest vereinbarte Zahlungen stellen eine Sondertilgungspflicht dar, auch wenn diese außerhalb der laufenden Tilgung erfolgen. Hier wird unter verkäuferischen Aspekten von einigen Darlehensgeber gern eine missverständliche Verwendung des Begriffes Sondertilgungsrecht praktiziert.

    Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel zur Sondertilgung.

  • Spekulationssteuer bei Immobilien

    Die Spekulationssteuer bei Immobilien ist eine Steuer auf den Gewinn, der aus dem Verkauf einer Immobilie erzielt wird, wenn diese innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf wieder verkauft wird. Mehr zu den Fristen erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel zur Spekulationssteuer bei Immobilien.

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