Neuerungen bei Förderung

KfW passt Programme an: Was geht? Was kommt noch?

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Mit dem Jahreswechsel hat die KfW einige ihrer Programme angepasst und Änderungen vorgenommen. Andere Programme wurden eingestellt. Betti hat sich schlau gemacht und informiert über die Veränderungen.

Förderungen zu Baukindergeld und Brennstoffzelle eingestellt

Zum 1.1.2023 wurden folgende 2 Programme der KfW eingestellt:

  1. KfW-424 Baukindergeld
  2. KfW-433 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Brennstoffzelle

Beide Förderungen, die in Form eines Zuschusses beantragt werden konnten, stehen ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Mit dem Baukindergeld konnte ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 12.000 € beantragt werden. Das KfW-Programm 433 schuf einen Anreiz, in stationäre Brennstoffzellenheizungen zu investieren. Der maximale Zuschuss betrug 34.300 €.

Anpassungen bei KfW 261 BEG

Die Neuerungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude betreffen das KfW-Programm 261. Bei der Sanierung von Wohngebäuden gilt ab 1.1.2023:

  • Nutzt ihr vorgefertigte Bauelemente für die Sanierung, erhaltet ihr bis zu 15 % Extra-Tilgungszuschuss.
  • Gehört die Immobilie zu den 25 % der energetisch schlechtesten Immobilien Deutschlands, erhalten Sie einen Extra-Tilgungszuschuss in Höhe von 10 %.
  • Werden die Baumaßnahmen von euch in Eigenleistung umgesetzt, werden nun auch Materialkosten mitgefördert.
  • Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft werden im Rahmen des KfW-Programms 261 nicht mehr mitgefördert. Das gilt auch für Stromspeicher.
  • Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 % des Gebäude-Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien stammt (vorher 55 %).

Neuerungen bei BEG Einzelmaßnahmen

Auch das BAFA hat die Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG zum Jahresanfang angepasst. Da die Anpassungen sehr umfangreich sind, werden an dieser Stelle nur einige Auszüge genannt:

  • Der Einbau stationärer Brennstoffzellenheizungen mit grünem Wasserstoff oder Biomethan wird nun gefördert.
  • Antragsberechtigt sind nun alle Investoren, nicht nur Eigentümer, Pächter oder Mieter.
  • Wärmepumpen werden gefördert, wenn die Anlagen dadurch den Wohnraum zu mindestens zu 65 % aus Erneuerbaren Energien beheizen.
  • Es werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.
  • Biomassenheizungen müssen mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert werden.
  • Wärmepumpen werden in ungeeigneten Gebäuden nicht gefördert.

Grün in die Zukunft

Die Neuerungen zeigen, dass die Bundesregierung auch im Jahr 2023 energieeffiziente Maßnahmen fördert. Damit setzt sie weiter auf eine grüne und nachhaltige Zukunft. Dabei gibt es besonders im Bereich der Bestandsimmobilien großes Potenzial. Aus diesem Grund liegt der Fokus auch nicht auf Neubauförderung. Dennoch ist zum März 2023 eine Weiterentwicklung im Bereich Neubau geplant. Dann unter dem Namen: „Klimafreundlicher Neubau“. Wie das Programm aussehen soll, ist noch offen.

Für die Jahre 2024 und 2025 sind weitere Anpassungen im Bereich Wärmepumpen geplant. So werden die Grenzwerte für Geräuschemissionen weiter abgesenkt. Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

Bei Fragen wendet euch an einen unserer Berater vor Ort. Sie wissen genau, ob eine KfW-Förderung für euch infrage kommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.


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