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Wer eine Immobilie erbt, der muss sich mit vielerlei Geldfragen befassen. Fällt Erbschaftssteuer an? Muss ich meine Geschwister auszahlen? Steht eine Sanierung an? Denn wie bei jedem Erbfall gehen mit der Erbschaft auch Rechte und Pflichten einher, die eventuell finanziert werden müssen. Inke Meybauer, Spezialistin für Baufinanzierung bei Dr. Klein, spricht mit Anna über die verschiedenen Wege, eine geerbte Immobilie zu finanzieren.
Erbschaftssteuer, Geschwister auszahlen oder Modernisieren
Wenn ihr eine Immobilie erbt und das Erbe annimmt, steht die Frage im Raum: Ob ihr Erbschaftssteuer zahlen müsst und falls ja, wie hoch sie ist? Natürlich gibt es darauf keine pauschale Antwort. Ihr solltet euch also an einen Steuerberater wenden, um Klarheit zu schaffen.
An dieser Stelle möchten wir euch zwei Dinge mit an die Hand geben. Der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen/zur Verstorbenen und der Wert der Immobilie bestimmen maßgeblich, ob und wie hoch die Erbschaftssteuer an- und ausfällt.
Je nachdem, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis ihr zum Verstorbenen/zur Verstorbenen standet, gewährt euch das Finanzamt bestimmte Freibeträge. Der Grundsatz lautet: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag.
Erbschaftssteuerklasse | Verwandtschaftsgrad zum/zur Verstorbenen | Freibetrag |
I | Ehepartner | 500.000 € |
I | leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder; Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | 400.000 € |
I | Enkel | 200.000 € |
I | Eltern & Großeltern | 100.000 € |
II | Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder | 20.000 € |
III | Nicht verwandte Erben | 20.000 € |
Ihr seid ein Paar, aber nicht verheiratet oder ihr seid geschieden: In diesen zwei Fällen liegt der Freibetrag jeweils bei 20.000 €, der zur Erbschaftsssteuerklasse III gehört.
In der Regel ermittelt das Finanzamt den Wert der Immobilie und zieht davon den Freibetrag ab. Sollte also ein Restbetrag bestehen, müsstet ihr in diesem Fall Erbschaftssteuer zahlen. Auch hier gibt es wieder eine Staffelung, je nach Zugehörigkeit zur Erbschaftssteuerklasse und Höhe des Restbetrags.
Nicht selten kommt es vor, dass Geschwister ausgezahlt werden müssen, wenn ihr die elterliche Immobilie übernehmen wollt. Doch was ist die geerbte Immobilie eigentlich wert?
Inke empfiehlt, einen Immobiliengutachter für die Wertermittlung zu beauftragen:
Ich rate meinen Kunden, die Bewertung der Immobilie durch einen neutralen Gutachter vornehmen zu lassen. Ein Profi, der im Verwandtenkreis nicht bekannt ist, kann meist schneller eine Einigung über die auszuzahlende Summe erzielen.
Inke Meybauer, Spezialistin für Baufinanzierung bei Dr. Klein
Okay, der Wert der Immobilie ist fixiert und somit auch der Vermögenswert, der unter den Geschwistern aufgeteilt werden soll. Im Klartext heißt das: Ihr kennt nun den Betrag, die ihr euren Geschwistern auszahlen müsst.
In der Regel reden wir hier über hohe Geldsummen, die finanziert werden müssen. Was tun? Inke empfiehlt, grundsätzlich zwei Finanzierungswege zu prüfen:
„Wenn der benötigte Betrag 50.000 Euro übersteigt, ist eine klassische Baufinanzierung empfehlenswert. Ist die Restschuld der geerbten Immobilie geringer oder ist die Erbimmobilie schon abbezahlt, kann diese beispielsweise neu beliehen werden und die Ansprüche der Geschwister können dadurch erfüllt werden“, sagt Inke.
Wisst ihr bereits frühzeitig, dass ihr die Immobilie einmal erben werdet und diese auch selbst nutzen wollt, dann bietet sich möglicherweise ein Bausparvertrag an.
„Zehn Jahre sind ein guter Anfang, um etwas Startkapital für die Erbimmobilie anzusparen. Mit dem in diesem Zeitraum Angesparten ist es möglich, schon kleinere Modernisierungen zu finanzieren“, meint Inke.
Jetzt die Podcast-Folge anhören
Das Gespräch mit Inke haben wir im Oktober 2023 aufgezeichnet. Wir wünschen euch viel Spaß mit der Podcast-Folge (14:04 Min/Sek).
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+++ Kapitelmarken: Ein Überblick +++
00:00 Begrüßung und Einleitung
00:54 Warum brauche ich Geld, wenn ich etwas erbe?
02:27 Wie sieht es bei Freibeträgen aus?
03:38 Bin ich dazu verpflichtet, meine Geschwister auszuzahlen?
04:27 Was empfiehlst du im Streitfall?
05:50 Welche Finanzierungsoptionen gibt es?
06:37 Was sind die Unterschiede zwischen einem Konsumentenkredit und einer Baufinanzierung?
08:40 Wie groß sind die Zinsunterschiede?
08:57 Wie kann ich die Finanzierung vorbereiten?
11:33 Zusammenfassung
12:33 Möchtest du noch was ergänzen?
13:41 Verabschiedung
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„Da kein Finanzierungsvorhaben dem anderen gleicht, sehe ich es als meine Aufgabe an, euch bei der Ermittlung der passenden Finanzierung mit kompetentem Rat zur Seite zu stehen.“
Dr. Klein Privatkunden AG / Inke Meybauer
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Telefon: 0451 / 140 831 36
E-Mail: inke.meybauer@drklein.de
Website: drklein.de/berater/inke-meybauer
Clever finanzieren mit Dr. Klein!
ist in den letzten fünf Jahren fünfmal umgezogen / entdeckt nun Lübeck & Umgebung / schätzt den trockenen Humor der Norddeutschen / wollte eigentlich Sportreporter werden / hat Germanistik und Geschichte studiert / schreibt für den Leser / findet Ansel Adams inspirierend und schwärmt von Fellnase Fiete