grunderwerbsteuer-nrw

Bei der Grunderwerbsteuer in NRW sparen

Lesezeit: 2 Minuten
Artikel teilen

In Nordrhein-Westfalen zahlen Immobilienkäufer:innen 6,5 % Grunderwerbsteuer. Das ist der höchste Steuersatz. Das Land unterstützt nun mit einem Förderprogramm. Bis zu 10.000 € Zuschuss sind möglich. Alle Einzelheiten und welche Bedingungen gelten, lest ihr jetzt hier im Blog.

Was steckt hinter der Förderung NRW Zuschuss Wohneigentum?

Nordrhein-Westfalen unterstützt seine Landsleute mit einem Förderprogramm. Ab Ende August gibt es 2 % der Grunderwerbsteuer wieder zurück. Die Förderung ist auf 10.000 € pro Antrag gedeckelt. Insgesamt wurden 400 Millionen € bereitgestellt.

Welche Voraussetzungen gelten für den NRW Zuschuss?

Um einen Zuschuss für Wohneigentum zu erhalten, gelten bestimmte Voraussetzungen:  

  • Die Immobilie wird selbstgenutzt.
  • Der Antrag muss selbst gestellt werden.
  • Die Immobilie muss zwischen dem 01.01.2022 und 14.07.2023 erworben worden sein. Es gilt das Datum des notariell beglaubigten Kaufvertrags.
  • Der Immobilienerwerb erfolgte grundsteuerpflichtig.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Förderung nicht möglich.

Wie kann ich den NRW Zuschuss beantragen?

Einen Antrag für einen Zuschuss zum Wohneigentum könnt ihr ausschließlich über das Onlineportal der NRW Bank stellen. Ab 30.08.2022 ist die Antragstellung möglich.

Welche Unterlagen sind für den NRW Zuschuss erforderlich?

Folgende Unterlagen sind für eine Bewilligung des Zuschusses erforderlich und müssen zwingend online hochgeladen werden:

  • Ausweis
  • Notariell beglaubigter Kaufvertag
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Zahlungsnachweise für die Grunderwerbsteuer
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme

Einzig die Meldebescheinigung kann innerhalb von 3 Jahren nach Antragstellung nachgereicht werden. Alle anderen Unterlagen müssen zwingend für eine Bearbeitung des Antrags vollständig vorliegen.

Darüber hinaus werde folgende Informationen im Onlineportal abgefragt:

  • Ort der Immobilie
  • IBAN und BIC
  • Steuer-ID

Haltet diese Informationen daher bereit.

Bis wann kann ich einen Antrag stellen?

Einen Antrag könnt ihr über das Onlineportal stellen, solange die Mittel bis dahin nicht ausgeschöpft sind. Grundsätzlich gilt: Sind die Fördermittel aufgebraucht, endet auch der Förderzeitraum.

Häufig gestellte Fragen

Ich nutze meine Immobilie nur zum Teil selbst. Kann ich dennoch einen Antrag stellen?

Ja, das ist möglich. Allerdings bezieht sich die Förderung dann nur auf den selbstgenutzten Teil der Immobilie. Ihr benötigt dann natürlich noch Nachweise über die Größe des selbstgenutzten Teils.

Meine Eltern haben das Grundstück gekauft, wir bauen gerade ein Haus darauf. Können wir trotzdem einen Antrag stellen?

Nein. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Immobilie, dazu zählt auch ein Grundstück, grunderwerbspflichtig ist. Wird nur das Haus gekauft, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Für das Grundstück könnte ein Antrag gestellt werden, allerdings nur, wenn es selbst genutzt wird.

Der Kauf unserer Immobilie wurde in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) abgewickelt. Können wir einen Antrag stellen?

Nein, das ist nicht möglich. Eine Antragstellung ist nur durch natürliche Personen möglich. Personengesellschaften oder juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.

Wir haben eine Immobilie 2022 zur Selbstnutzung erworben. Allerdings wohnen in einem Teil des Gebäudes pflegebedürftige Familienmitglieder oder es wird vermietet. Bekommen wir trotzdem eine Förderung?

Für den selbstgenutzten Teil der Immobilie erhaltet ihr eine Förderung in Form des Zuschusses. Für den fremdgenutzten Teil der Immobilie gibt es keinen Zuschuss.

Wie lange muss ich die Immobilie selbst nutzen, um den Zuschuss nicht wieder zurückzahlen zu müssen?

Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Dafür ist die Meldebescheinigung spätestens 3 Jahre nach Antragstellung einzureichen.

Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die NRW Bank rechnet mit einer Auszahlung etwa 7 Wochen nach der Bewilligung des Antrags.


Ihr wollt von weiteren Förderungen profitieren?


Artikel teilen