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Wenn Ehepaare sich entscheiden, fortan getrennte Wege zu gehen, ist das eine tiefgreifende Zäsur für alle Beteiligten. Die emotionale Belastung lässt sich schwer in Worte fassen und unzählige Fragen ploppen auf. Kurz: Die eigene Welt gerät aus den Fugen. Dies kann auch für die gemeinsam erworbene Immobilie gelten. Verkaufen, Vermieten oder Behalten? Schwierig. Erst recht, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Timo Handwerker, Spezialist für Baufinanzierungen von Dr. Klein am Standort Hagen, spricht im Podcast über mögliche Lösungswege.
Wie geht es mit der gemeinsamen Immobilie im Falle einer Scheidung weiter? Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht, da viele Faktoren berücksichtigt werden müssen:
- Wurde die Immobilie vor oder während der Ehe erworben?
- Wer steht im Grundbuch?
- Existiert ein Ehevertrag, der die Vermögensverhältnisse regelt?
- Wann wurde die Baufinanzierung abgeschlossen?
- Wer steht im Darlehensvertrag?
Grau ist bekanntlich die Theorie. Spielen wir daher einen konkreten Fall durch, damit ihr eine bessere Orientierung bekommt, welche Lösungswege sich anbieten. Nehmen wir an, ihr habt während euer Ehe ein Haus gekauft, ihr steht beide mit jeweils 50 Prozent im Grundbuch, eure gemeinsame Baufinanzierung läuft noch nicht mal 10 Jahre, ihr habt keine Kinder und die Scheidung ist eingereicht.
Strebt ihr eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung für die gemeinsame Immobilie an, dann bieten sich in der Regel folgende 3 Möglichkeiten an:
- Das Immobilie wird vermietet und die Mieteinnahmen werden zur Tilgung des gemeinsamen Darlehensvertrags genutzt. Besteht noch ein Überschuss, teilt ihr den Erlös auf.
- Die Immobilie wird gemeinsam verkauft. Mit dem Erlös wird die offene Darlehenssumme beglichen, ihr zahlt die Vorfälligkeitsentschädigung an die finanzierende Bank und die Restsumme teilt ihr auf.
- Ein Partner behält die Immobilie, zahlt den anderen aus und übernimmt die alleinige Finanzierung des Immobilienkredits.
Ich empfehle meinen Kunden in dieser Situation, keine übereilten Entscheidungen zu treffen, sondern gut zu überlegen, welche Lösung die beste ist. Im Idealfall begleitet sie dabei ein Rechtsanwalt und ein Spezialist für Baufinanzierungen. Das senkt die Kosten und hilft bei der Lösungsfindung.
Timo Handwerker, Spezialist für Baufinanzierungen von Dr. Klein am Standort Hagen
Einigt ihr euch nicht auf eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung für die gemeinsame Immobilie, dann bleibt nur die sogenannte Teilungsversteigerung. Das Ziel: Die zwangsweise Auflösung der Eigentümergemeinschaft durch den öffentlichen Verkauf der Immobilie.
Die Teilungsversteigerung wird auf Antrag eines Miteigentümers beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Nachdem das Gericht dem Antrag stattgegeben hat, erfolgt die Versteigerung der Immobilie in ähnlicher Weise wie bei einer Zwangsversteigerung aufgrund von Schulden. Mit dem Erlös werden die Verfahrenskosten verrechnet, ihr tilgt damit bestenfalls die offene Darlehenssumme und zahlt die Vorfälligkeitsentschädigung an die finanzierende Bank. Die Restsumme teilt ihr auf.
Wohlgemerkt: Im besten Fall. „Daher sollte diese Lösung wirklich nur die Ultima Ratio sein. Denn sie ist mit hohen Kosten verbunden und riskant zugleich, da der Versteigerungserlös oft unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt. Es droht also ein erheblicher finanzieller Verlust für das Scheidungspaar“, betont Timo Handwerker.
Jetzt die Podcast-Folge anhören
Wenn ihr euch jetzt fragt, wie die oben beschriebenen Lösungen im Detail aussehen und wie ihr die Kosten dabei reduziert, dann solltet ihr die neue Podcast-Folge mit Timo Handwerker unbedingt anhören.
Das Interview mit Timo Handwerker haben wir im August 2024 aufgezeichnet. Hört euch schlau!.
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+++ Kapitelmarken im Überblick +++
00:00 Anmoderation
00:49 Welche ersten Schritte sollte man unternehmen, wenn die Scheidung ansteht?
02:18 Notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung: Was ist das eigentlich?
04:55 Es ist also wichtig, wer im Grundbuch steht?
05:55 Fall 1: Ein Partner möchte die Immobilie behalten. Was ist zu beachten?
07:55 Welche Optionen gibt es, wenn der Partner die Immobilie nicht allein finanzieren kann?
11:45 Wie sieht es auf der Darlehensseite aus? Droht beispielsweise eine Vorfälligkeitsentschädigung?
17:57 Nach welchen Kriterien überprüft die Kreditwürdigkeit des Partners, der die Immobilie allein weiterfinanzieren möchte?
19:34 Fällt nochmals die Grunderwerbsteuer an?
20:18 Zusammenfassung Fall 1
21:16 Fall 2: Ex-Ehepaar will die Immobilie vermieten. Was ist zu beachten?
24:04 Ist dafür ein neuer Darlehensvertrag nötig?
25:10 Zusammenfassung Fall 2
25:26 Fall 3: Ex-Ehepaar will die Immobilie verkaufen. Was ist zu beachten?
27:37 Unter dem Strich: Was sind aus deiner Sicht insgesamt die wichtigsten Schritte für eine einvernehmliche Lösung?
29:44 Abmoderation
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- Scheidung: Was passiert mit dem Haus?
- Kredit vorzeitig ablösen: Sonderkündigungsrecht in der Baufinanzierung
- Vorfälligkeitsentschädigung: Wann sie gezahlt werden muss
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„Ich begleite euch persönlich auf dem gesamten Weg in die eigenen vier Wände und darüber hinaus. Kommt gerne auf mich zu. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.“
Dr. Klein Region Hagen
Timo Handwerker
Elseyer Straße 16 A
58119 Hagen
Telefon: 02334 503 750 0
Fax: 02334 503 750 9
E-Mail: timo.handwerker@drklein.de
Website: drklein.de/berater/timo-handwerker
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ist in den letzten fünf Jahren fünfmal umgezogen / entdeckt nun Lübeck & Umgebung / schätzt den trockenen Humor der Norddeutschen / wollte eigentlich Sportreporter werden / hat Germanistik und Geschichte studiert / schreibt für den Leser / findet Ansel Adams inspirierend und schwärmt von Fellnase Fiete