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Wichtige Begriffe mit dem Buchstaben V im Finanzlexikon.

  • Variabler Zins

    Ein variabler Zinssatz ist ein Zinssatz, der sich periodisch ändern kann, basierend auf einem zugrunde liegenden Referenzzinssatz. Dieser Referenzzinssatz kann zum Beispiel der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) oder der LIBOR (London Interbank Offered Rate) sein. Der variable Zinssatz setzt sich aus dem Referenzzinssatz plus einer festgelegten Marge (Aufschlag) zusammen. Ein variables Darlehen nutzt variable Zinssätze, die sich regelmäßig an die Marktbedingungen anpassen. Dies bietet sowohl Chancen für niedrigere Zinskosten als auch Risiken durch potenziell steigende Zinsen.

  • Verbraucherkreditrichtlinie

    Die Verbraucherkreditrichtlinie gibt Mindeststandards zum Schutz von Verbrauchern bei Kreditverträgen vor. Die Umsetzung der Richtlinie soll die Vergleichbarkeit von Kreditangeboten in der EU verbessern und eine verantwortungsvolle Kreditvergabe fördern. So verpflichtet die Verbraucherkreditrichtlinie die Kreditgeber beispielsweise, vor Vertragsabschluss eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen, und gewährt Verbrauchern ein Widerrufsrecht von in der Regel 14 Tagen sowie das Recht auf vorzeitige Kreditrückzahlung unter bestimmten Bedingungen. Alle Regelungen lesen Sie in unserem Ratgeber zur Verbraucherkreditrichtlinie.

  • Vermögenswirksame Leistung

    Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) sind Sparleistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz, die durch eine Arbeitnehmersparzulage gefördert werden, je nach Art der Anlage. Die beliebteste Form ist das Bausparen. Einzahlungen werden dabei mit einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat unterstützt. 

  • Versicherungsabschluss

    Bei einem Vertragsabschluss einer Versicherung wird ein Antrag unterzeichnet. Hier müssen folgende Daten angegeben werden: Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf des Antragstellers ebenso der zu versichernden Person, der gewünschte Tarif, die Höhe der Versicherungssumme als auch das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn.

    Bei einigen Versicherungen müssen die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person angegeben werden. Bei unrichtigen oder nicht vollständigen Angaben liegt eine "Verletzung der vorvertraglichen Wahrheitspflicht" vor. Hierdurch kann das Versicherungsunternehmen innerhalb der ersten drei Jahre - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - den Vertrag kündigen.

  • Versicherungsberater

    Bei Versicherungsberater handelt es sich um Freiberufler, die ihre Auftraggeber in Versicherungsfragen objektiv, eigenverantwortlich und ohne Eigeninteresse beraten müssen. Ihre Arbeit obliegt dem Rechtsberatungsgesetz und darf nur von Personen betrieben werden, die von der Justizbehörde dazu berechtigt wurden. Versicherungsberatern ist eine Vermittlung von Versicherungsverträgen nicht gestattet. Ein Honorar für die Beratung dürfen sie nur von ihrem Auftraggeber bekommen. 

     

  • Versicherungsnehmer

    Als Versicherungsnehmerwird die Person beschrieben, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet. Identisch muss diese Person nicht mit dem Versicherten oder Bezugsberechtigten sein.

     

  • Versicherungssumme

    Bei der Versicherungssumme handelt es sich um die finanzielle Obergrenze der Leistung, die der Versicherer zu leisten hat; in der Lebensversicherung die gewährleistete Leistung.

     

  • Versicherungsvermittler

    Bei Versicherungsvermittlern handelt es sich um Personen mit der Berechtigung, Versicherungsverträge für andere abzuschließen. Dies sind Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Angestellte im Außendienst. Selbständige Versicherungsvertreter, ob hauptberuflich oder nebenberuflich, haben ein Vertragsverhältnissen zu Versicherungsunternehmen.

     

  • Vorfälligkeitsentschädigung

    Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um ein Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Sollzinsbindung oder Zinsfestschreibungszeit. Die Berechnungsgrundlage basiert auf ein Urteil des BGH.

    Die Banken sind generell nicht verpflichtet, Darlehen vor Ablauf der Sollzinsbindung zurückzunehmen. In begründeten Einzelfällen wird die Bank allerdings zustimmen, eine vorzeitige Rücknahme durchzuführen.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel Vorfälligkeitsentschädigung.

  • Vorkaufsrecht

    Das Vorkaufsrecht ist eine vertraglich oder gesetzlich festgelegte Option, die einer Person oder einer juristischen Person das Recht einräumt, eine Immobilie oder ein Grundstück unter bestimmten Bedingungen zu erwerben, bevor es an einen Dritten verkauft wird. Dieses Recht wird üblicherweise im Grundbuch eingetragen und kann verschiedene Formen annehmen. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unserem Ratgeber Vorkaufsrecht für Immobilien.

  • Vorläufiger Versicherungsschutz

    Diejenigen, welche schon vor Zahlung der ersten Prämie versichert sein möchten, müssen sich beim Versicherer eine vorläufige Deckungszusage beschaffen z.B. bei der Autoversicherung mit der Versicherungsdoppelkarte.

     

  • Vorschaltdarlehen

    Ein Vorschaltdarlehen ist eine Art von Darlehen, das einem Kreditnehmer gewährt wird, um kurzfristige finanzielle Bedürfnisse zu decken, bevor er Zugang zu einem größeren langfristigen Darlehen erhält. Damit ist es eine Art Zwischenfinanzierung. Das Darlehen hat eine begrenzte Laufzeit von 2 bis 4 Jahren.

    Normalerweise kann der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Vorschaltdarlehens durchweg die Umwandlung in eine langfristige Finanzierung zu den dann gültigen Marktkonditionen durchführen. Daher wird es oft in Hochzinszeiten abgeschlossen und bei gesunkenen Zinsen gekündigt. 

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