Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Art und Weise regelt, wie Preise in verschiedenen Bereichen des Handels und der Dienstleistungen angegeben werden müssen. Die PAngV soll sicherstellen, dass Verbraucher transparente und vergleichbare Preisinformationen erhalten, um informierte Kaufentscheidungen treffen zu können. Die Verordnung gilt für Waren und Dienstleistungen, die gegenüber Verbrauchern angeboten werden.
Das bedeutet, Kreditinstitute sind verpflichtet, in Angeboten und Darlehensveträgen alle notwendigen und wesentlichen Preise bzw. Kosten anzugeben. Im Privatkundengeschäft muss darüber hinaus auch der Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden.