Eigenheimzulage: Kommt die Förderung wieder?
Was ist die Eigenheimzulage?
Mit der Eigenheimzulage wurde von Oktober 1995 bis Jahresende 2005 der Bau oder Kauf privat genutzter Eigenheime und Wohnungen vom Staat gefördert. Es war eine der größten Subventionierungen des Staates. Voraussetzung, um von der Eigenheimzulage profitieren zu können, war die uneingeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland.
Darüber hinaus galten die Voraussetzungen, dass das gebaute oder gekaufte Haus in Deutschland, der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum (außer Luxemburg) stand und eine bestimmte maximale Einkommensgrenze nicht überschritten wurde. Ausgezahlt wurde die Eigenheimförderung über jeweils 8 Jahre durch die zuständigen Finanzämter. Die Eigenheimzulgae setzte sich zusammen aus:
- Grundförderung: Die Grundförderung betrug 1.250 € für Neubauten und Bestandsobjekte.
- Kinderzulage: Die Baukinderzulage wurde in Höhe von 800 € für jedes zum Haushalt dazugehörende Kind gezahlt.
In den 10 Jahren der Eigenheimzulage wurden Voraussetzungen sowie EInkommensgrenzen angepasst oder verändert. Dadurch kann es zu unterschiedlichen Angaben kommen.
Wofür gab es die Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage sollte Familien mit mittleren oder geringen Einkommen dabei unterstützen, sich ein Eigenheim leisten zu können. Zudem wurden durch die Eigenheimzulage ganze Kommunen aufgewertet, da Bestandsimmobilien aufgewertet wurden und Neubauten in ländlichen Regionen für neue Einwohner sorgten.
Kommt die Eigenheimzulage wieder?
Seit Ende 2005 gibt es die Eigenheimzulage nicht mehr. 2018 wurde neue Familienförderung eingeführt. Familien konnten mit dem Baukindergeld pro Jahr und Kind einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € erhalten. Der Zuschuss wurde, einmal genehmigt, über 10 Jahre gewährt. Wie bei der Eigenheimzulage wurden mit dem Baukindergeld Familien mit mittleren oder geringen Einkommen beim Kauf oder dem Bau einer Immobilie unterstützt. Eine Antragstellung war noch bis 21.12.2023 möglich. Voraussetzung war, dass bis zum 31.03.2021 für einen Neubau eine Baugenehmigung oder für eine Bestandsimmobilie ein Kaufvertrag vorlag. Eine Wiederaufnahme der Förderung ist vorerst nicht geplant.
Welche Förderungen gibt es als Alternative zur Eigenheimzulage?
Die KfW bietet eine Reihe an Förderungen. Der Fokus liegt dabei auf energetischer Sanierung oder energieeffizientes Bauen. Aktuell finden Sie daher folgende KfW-Förderungen:
- KfW 261 - Wohngebäude Kredit
- KfW 297/298 - Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude
- KfW 300 - Wohneigentum für Familien
- KfW 358/359 - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
- KfW 458 - Heizungsförderung
- KfW 159 Altersgerechter Umbau - Kredit
- KfW 455-b - Barrierereduzierung
Eine Übersicht über alle aktuellen Förderungen für Hausprojekte finden Sie in unserem Ratgeber "Förderung für Hausbau und Hauskauf: Diese Zuschüsse erhalten Sie vom Staat."