Der Begriff Darlehen wird für einen schuldrechtlichen Vertrag genutzt, bei dem ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer im Regelfall Geldmittel für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stellt. Dafür erhält der Darlehensgeber als Gegenleistung Darlehenszinsen, und der Darlehensnehmer stellt zur Vertrauensbildung passende Sicherheiten.
Die Bezeichnung Darlehen wird oft als Synonym für den Begriff Kredit verwendet, jedoch gibt es durchaus kleine Unterschiede. Kredit gilt nämlich als eine Art Oberbegriff für die Beschaffung von Fremdkapital, wohingegen das Darlehen eine bestimmte Unterform darstellt. Im Kreditgewerbe existiert eine Unterscheidung nach Laufzeit, Kredithöhe und Rückzahlung. Der Kreditnehmer erhält das Geld zu Beginn der Darlehenslaufzeit und verpflichtet sich, es über einen festgelegten Zeitraum in festgelegten Raten zurückzuzahlen. Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung sprechen Bankexperten daher eher von Darlehen oder Baudarlehen, während kleinere Konsumfinanzierungen eher als Kredit bezeichnet werden. Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Kredit und Darlehen.
Ein Darlehen beschreibt die zeitlich begrenzte Überlassung von Geld oder Sachwerten durch einen Kreditgeber an einen Kreditnehmer. Jedoch können einzelne Darlehen unterschiedlich konzipiert werden. Ein Annuitätendarlehen wird beispielsweise in jeweils gleichbleibenden Raten mit variablem Zins- und Tilgungsanteil zurückgezahlt. Bei einem endfälligen Darlehen werden hingegen bis zum Ende der Laufzeit nur regelmäßig die Zinsen bezahlt. Die Tilgung erfolgt erst in einer Komplettzahlung mit der letzten Zinszahlung. Neben diesen beiden Grundarten von Darlehen gibt es auch noch verschiedene Mischformen.
Bei einem Darlehensgeber handelt es sich um ein Institut (Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung) welches dem Darlehensnehmer ein Darlehen gewährt hat. Das Darlehen muss vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden.
Ein Darlehensgeber überlässt also einem Darlehensnehmer im Normalfall Geldmittel für einen vorher vereinbarten Zeitraum. Dafür erhält er vom Darlehensnehmer neben der Rückzahlung zusätzlich Darlehenszinsen. Als Darlehensgeber können hierzulande neben Banken auch Bausparkassen auch andere Finanzdienstleister mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin auftreten. Wird die Kreditvergabe nicht gewerbsmäßig praktiziert, ist es auch einer Privatperson erlaubt, einen Kredit an eine andere Person zu vergeben.
Die Darlehenslaufzeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Darlehen vollständig zurückgezahlt werden muss. Es ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehens und dem Zeitpunkt der vollständigen Tilgung des Darlehens liegt.
Die Darlehenslaufzeit wird bei Vertragsabschluss zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer festgelegt und kann je nach Art des Darlehens variieren. Bei vielen Darlehen, wie beispielsweise Immobiliendarlehen für den Kauf von Immobilien, kann die Laufzeit mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte betragen. Bei anderen Darlehensarten, wie beispielsweise kurzfristigen Ratenkrediten, kann die Laufzeit kürzer sein, typischerweise nur einige Monate oder wenige Jahre.
Die Wahl der Darlehenslaufzeit kann Auswirkungen auf die monatliche Rückzahlungsrate, die Gesamtkosten des Darlehens und die finanzielle Flexibilität des Kreditnehmers haben. Eine längere Laufzeit kann zu niedrigeren monatlichen Raten führen, jedoch auch zu höheren Gesamtkosten durch zusätzliche Zinszahlungen. Eine kürzere Laufzeit kann zu höheren monatlichen Raten führen, jedoch zu niedrigeren Gesamtkosten und einer schnelleren Tilgung des Darlehens.
Es ist wichtig zu beachten, dass Laufzeit und Zinsbindung nicht dasselbe sind. Die Zinsbindung ist ein spezifischer Teil der Laufzeit eines Hypothekendarlehens und bezieht sich auf den Zeitraum, innerhalb dessen die Darlehenszinsen festgelegt ist. Während dieses Zeitraums bleibt der Zinssatz unverändert, unabhängig von den Marktzinsen.
Ein Darlehensnehmer leiht sich von einer Bank, einem Unternehmen oder einer Privatperson Geld. Dabei werden in einem Darlehensvertrag sowohl die Kreditsumme als auch die Laufzeit und die Höhe der Rückzahlungsrate festgelegt. Darlehensnehmer stellen zudem Sicherheiten, um überhaupt einen Darlehen zu erhalten und die Darlehenszinsen zudem möglichst günstig zu gestalten.
Das Darlehen wird also vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer ausgegeben. Als Darlehensnehmer können natürliche aber auch juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts vorkommen.
Siehe auch unter Nominalbetrag.
Als Darlehensphase wird die letzte Phase eines Bausparvertrags bezeichnet. Beim Bausparen unterteitl man grundsätzlich in vier Phasen: Abschlussphase, Sparphase, Zuteilung sowie Darlehensphase. Zu Beginn vereinbart ein Kunde mit einer Bausparkasse den Abschluss eines Bausparvertrags über eine bestimmte Bausparsumme. Einen Teil dieser Summe zahlt er in der Ansparphase in den Bausparvertrag ein. Entscheidet sich der Bausparer bei Zuteilung des Bausparvertrags, das vertraglich zugesicherte Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, tritt er in die Darlehensphase ein. Im Verlauf der Darlehensphase zahlt der Bausparer sein vom Bausparkollektiv zinsgünstig geliehenes Baugeld in festen Tilgungs- und Zinsraten (evtl. Beschleunigung durch Sondertilgungen) wieder zurück.
Die Differenz zwischen der Bausparsumme und dem Bausparguthaben (angesparte Summe in der Ansparphase) ergibt die Höhe des Bauspardarlehens in der Darlehensphase eines Bausparvertrags.
Die Darlehensrückzahlung wird im Kreditvertrag zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart. Sie regelt die Prozedur, nach der die Rückzahlung durch den Darlehensnehmer erfolgen muss. Je nach Art des Darlehens, der Darlehenssumme und auch der gewählten Laufzeit kann die Art und Höhe der Rückzahlung variieren. Im Bereich der Baufinanzierung wird die Darlehensrückzahlung häufig zunächst nur bis zum Ende der Zinsbindung geregelt. Die Rückzahlung der daraus resultierende Restschuld wird in einer Anschlussfinanzierung wieder neu verhandelt.
Die Darlehenssumme umfasst den Geldbetrag, über den ein Darlehen abgeschlossen wird. Im Normalfall erhält ein Kreditnehmer die komplette Darlehenssumme vom Kreditgeber ausgezahlt. In Einzelfällen kann jedoch ein Disagio vereinbart werden, welches den Auszahlungsbetrag mindert. Hierbei wird ein Teil der Darlehenssumme gleich zu Beginn einbehalten, was wie eine Zinsvorauszahlung wirkt. Die Höhe der Darlehenssumme beeinflusst sowohl die Rückzahlungsrate als auch die Kreditlaufzeit deutlich, da die meisten Baufinanzierungen heute als Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden Raten vergeben werden.
Gerade bei Krediten mit langen Laufzeiten und hohen Kreditsummen wie bei einer Baufinanzierung sind bereits kleinste Zinsunterschiede mitunter entscheidend. Ein Darlehensvergleich kann dabei helfen, aus einer Vielzahl verschiedener Angebote die Baufinanzierung herauszusuchen, die besonders günstige Konditionen mit sich bringt. Bei Dr. Klein suchen Fachleute nach einem Antrag automatisch die Darlehen heraus, die zu den Wünschen und Anforderungen des Kreditnehmers am besten passen. Darüber hinaus wird auch ein Darlehensvergleich durchgeführt, um aus diesen Baukrediten das Darlehen mit den günstigsten Zinsen zu identifizieren.
Ein Darlehensvertrag definiert die rechtlich bindenden Bedingungen, unter denen ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld leiht. Er kann sowohl mit Kreditinstitutionen als auch mit Privatpersonen als Kreditgebern abgeschlossen werden. Im Rahmen der Baufinanzierung legt er spezifisch die Modalitäten für die Kreditvergabe fest.
Doch worauf müssen Sie dabei besonders achten? Die Antwort und alles Wichtige zum Darlehensvertrag haben wir für Sie in unserem Ratgeberartikel „Darlehensvertrag: Das müssen Sie wirklich wissen!“ zusammengefasst.
Darlehenszinsen sind die Kosten, die beim Ausleihen von Geld für eine Finanzierung entstehen. Wenn jemand Geld von einem Kreditinstitution leiht, vereinbart er in der Regel, das Geld zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen, zusammen mit zusätzlichen Kosten in Form von Zinsen. Diese Zinsen sind die Gebühr für die Nutzung des geliehenen Geldes und werden üblicherweise als Prozentsatz des ausgeliehenen Betrags berechnet. Dabei ist zwischen zwischen dem Sollzinssatz und dem Effektivzinssatz zu unterscheiden. Ersterer gibt lediglich den reinen Kreditzins wieder, während der effektive Jahreszinssatz die Gesamkkosten des Kredits ausgibt. Der effektive Jahreszins ist damit das deutlich bessere Kostenmaß in einem Kreditvergleich.
Die Höhe der Darlehenszinsen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des aktuellen Zinssatzes des Marktes, der Bonität des Kreditnehmers und den Bedingungen des Kreditvertrags. Die aktuellen Zinsen für einen Immobilienkredit finden Sie auf unsere Seite Bauzinsen. Mit unserem Darlehensrechner können Sie ihren individuellen Zins gleich berechnen.
Die Konditionen für einen Ratenkredit können Sie direkt mit unserem Ratenkreditrechner vergleichen.
Auf dem Markt verfügbare Immobilien können in Einzelfällen unter Denkmalschutz stehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die besondere Konstruktion eines Hauses ein Kulturdenkmal der jeweiligen Region darstellt. Immobilien unter Denkmalschutz bringen besondere Herausforderungen und höhere Kosten bei der Sanierung und Renovierung mit sich. Darüber hinaus sind auch moderne Wohnanforderungen und energetische Maßnahmen bei denkmalgeschützten Immobilien mit besonderen Hürden versehen. Im Gegenzug können Besitzer solcher Objekte jedoch auch steuerliche Erleichterungen und staatliche Förderungen in Anspruch nehmen.
Im Allgemeinen bezeichnet eine dingliche Sicherheit, auch als dingliche Sicherung bekannt, eine Form der Absicherung für Kreditgeber, die auf einem materiellen Wert beruht und für den Gläubiger somit realisier- und verwertbar ist.
Bei der Immobilienfinanzierung wird die dingliche Sicherung üblicherweise durch die Einräumung eines Grundpfandrechts gewährleistet, welches meist als Grundschuld oder Hypothek gestaltet und im Grundbuch verzeichnet ist. Diese Eintragung dient dazu, die Rückzahlungsansprüche des Darlehensgebers durch den Wert des Grundstücks abzusichern.
Mehr Details und Hintergründe haben wir für Sie in unserem Ratgeberartikel „Dingliche Sicherung: Was ist das und welche Möglichkeiten gibt es bei einer Baufinanzierung?“ zusammengefasst.
Dingliche Zinsen sind oftmals Bestandteil des Eintrags einer Grundschuld, in Abteilung III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag. Der Grundschuldbetrag und die Zinsen stellen hier den maximalen Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann. Heutzutage werden von den Darlehensgebern aus Sicherheitsgründen bis zu 20 Prozent dingliche Zinsen eingetragen.
Achtung: Basis des Zahlungsanspruchs ist ebenfalls der im Darlehensbetrag festgelegte Zinssatz. Der dingliche Zins stellt die maximale Forderung des Grundschuldgläubigers (Darlehensgebers) aus dem Grundstück im Falle der Verwertung dar.
Auch Interchangegebühr genannt.
Das Disagio beschreibt die Differenz zwischen einem aufgenommenen Darlehen (Nominalbetrag) und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag nach Abzug der Gebühren. Durch die Vereinbarung eines Disagios kann der nominale Darlehenszins für die gesamte Darlehenslaufzeit verringert werden.
Diese Leistung hat Zinscharakter. Eine Verrechnung findet üblicherweise mit einem Teil des Darlehensauszahlungsanspruchs statt. Diese hat zur Folge, das der Darlehensnehmer nur einen verminderten Kapitalbetrag ausgezahlt kriegt. Das Disagio lässt sich steuerlich absetzen. Trotzdem ist zu prüfen, ob tatsächlich ein steuerlicher Nutzen entsteht (Gerade bei vermieteten Immobilien, bei denen die Schuldzinsen sowieso steuerlich geltend gemacht werden können, ist es umstritten, ob es sich lohnt.). Bei Vereinbarung eines Disagios ist der Nominalzinssatz des Darlehens niedriger, der Effektivzinssatz liegt oft höher als der bei einem Kredit ohne Disagio. Normalerweise kann ein Disagio von bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme festgelegt werden.
Siehe auch unter Auszahlungskurs, Konditionen.
Bei einer Zuwachs- oder Anpassungsversicherung handelt es sich um eine Versicherung, bei der die Beiträge und Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen erhöht werden. Ein Anhaltspunkt für die Erhöhung der Beiträge ist oft die Erhöhung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter sowie Angestellten. Einige Lebensversicherungsunternehmen raten für die Dynamisierung auch festgeschriebene Prozentsätze. Heutzutage werden aber normalerweise beide Erhöhungsmöglichkeiten gemeinsam angeboten. Obgleich sich der Versicherungsschutz ständig erhöht, ist keine weitere Gesundheitsprüfung notwendig. Die Gesundheitsprüfung wird nur dann nötig, wenn man zwei Anpassungen nacheinander auslässt.
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